Aktuelles

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Ab 1. Januar 2009 gilt der doppelte Bonus für Handwerkerleistungen

Ab dem 1. Januar 2009 können 20 Prozent von maximal 6.000 Euro für Renovierung, Erhaltung und Modernisierung im privaten Haushalt als Bonus von der Steuerschuld abgezogen werden. Das bedeutet bis zu 1.200 Euro pro Jahr und Haushalt (§ 35a Abs. 3 EStG).

Reichen Sie einfach im Rahmen der jährlichen Einkommenssteuererklärung alle Handwerkerrechnungen des betreffenden Jahres und Zahlungsnachweise beim Finanzamt ein. Der Zahlungszeitpunkt ist maßgeblich für die Steuererstattung, die mit der festgesetzten Einkommenssteuer verrechnet wird.

Begünstigte Handwerkerleistungen sind alle handwerklichen Tätigkeiten für Renovierungs-, Erhaltungs- und Modernisierungsmaßnahmen (ohne Material).

 

Dies sind zum Beispiel:

Reparatur oder Ausstausch von Türen und Fenstern

Streichen/Lackieren von Türen, Fenstern (innen und außen), Wandschränken

Austausch von Bodenbelägen

Modernisierung oder Austausch der Einbauküche